Erstgespräch

Die psychotherapeutische Sprechstunde umfasst einen Termin von 25 bis 50 Minuten Dauer und dient dazu herauszufinden, ob eine und wenn ja, welche Erkrankung vorliegt und welche Maßnahmen zur Bewältigung hilfreich sein können. Ist eine Verhaltenstherapie indiziert, können probatorische Sitzungen eingeleitet werden. Diese dienen dazu, eine vertiefende Diagnostik vornehmen und ein Verständnis für das Krankheitsbild entwickeln zu können, ebenso herauszufinden, ob die „Chemie“ zwischen Patient und Therapeut stimmt und eine Zusammenarbeit zielführend sein wird. So können Sie sich erst einmal einen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise verschaffen.

Haben Sie sich mit mir zu einer Zusammenarbeit entschlossen, muss in der Regel ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, damit die Therapie erfolgen kann. Wie das geht, erkläre ich Ihnen im persönlichen Gespräch gerne.

Welche Unterlagen benötigen Sie für das Erstgespräch?

Sofern Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie für die psychotherapeutische Sprechstunde lediglich Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte auch zu jedem weiteren Termin mit.

Sofern Sie privat versichert sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung die Modalitäten der Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie, da es unterschiedliche Regelungen bei den Versicherungen gibt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser externen Seite: Wege zur Psychotherapie